Veränderungen am Fahrzeug mit/ohne ABE oder TGE




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MVH
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 04, 2008 12:44 pm    Titel: Veränderungen am Fahrzeug mit/ohne ABE oder TGE

Hallo!
Hab heute eine Antowortmail vom TÜV Nord bekommen, da ich nicht genau durchgeblickt habe durch "Welt der Zulassungen"....

Deshalb hier einfach mal die Mail (ich werde sicher nciht der einzige sein, der da nicht den Durchblick hat):


Sehr geehrter Herr ...,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Wir empfehlen Ihnen nur solche Teile zu erwerben, für die ein Teilegutachten (TGA), eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE), eine Genehmigung nach den Bestimmungen der Europäischen Union ("EG-Genehmigung") oder den Bestimmungen der Vereinten Nationen für den Europäischen Wirtschaftsraum ("ECE-Genehmigung") vorliegt und in dem / der die Verwendung des Bauteils an Ihrem Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt ist. Nur wenn die Zuordnung im TGA / der ABE bzw. der Genehmigung zu Ihrem Fahrzeugtyp eindeutig ist und die darin aufgeführten Auflagen und Hinweise beachtet wurden, kostet die Begutachtung, je nach dem erforderlichen Prüfaufwand, zwischen 33,95 und 47,85 €.



In den Auflagen und Hinweisen des TGA bzw. der ABE, der EG- bzw- ECE-Genehmigung sind immer die entsprechenden Bedingungen genannt, die beim Ein- oder Anbau der Teile zu beachten sind. Wenn Sie sich diese Hinweise vor dem Kauf sorgfältig durchlesen, können Sie selbst feststellen, ob weitere Änderungen am Fahrzeug erforderlich oder andere Bedingungen zu beachten sind.



Die Begutachtung von Umrüstungen für die kein TGA bzw. keine ABE vorliegt ist nur möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. So muss für die Begutachtung von Rädern ohne TGA / ABE die Tragfähigkeit der Räder durch eine Räderprüfstelle nachgewiesen sein. Hier muss der Sachverständige alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TGA bzw. der ABE erforderlich sind. Dies geschieht nach dem erforderlichen Zeitaufwand zum Stundensatz von 116,- €.



Bei Aerodynamik-Bauteilen (Spoiler, Schürzen) ist ein Gutachten eines Materialprüfungsamtes für den verwendeten Werkstoff vorzulegen, in dem das Bruchverhalten ("Splittersicherheit") und das Brennverhalten ("Schwerentflammbarkeit") nachgewiesen ist. Wegen des aerodynamischen Einflusses auf das Fahrverhalten kann auf die Hochgeschwindigkeitsfahrten bei nachträglich angebrachten aerodynamischen Umbauten nicht verzichtet werden. Dies ist nur auf abgesperrten Prüfstrecken möglich. Zusätzlich zu den Prüfgebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand (siehe oben), müssen wir Ihnen die Miete für das Prüfgelände (z. B. VW-Schnellbahn in Ehra-Lessien 712,- € / Stunde) in Rechnung stellen.





Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION Coesfeld.



Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link http://www.tuev-nord.de/tnm2006/OTS/OTS_Station.aspx?ts_nr=248


Mit freundlichen Grüßen

B.K.

TÜV NORD Mobilität





Vllt wird der Thread ja gepinnt?

Gruß
Micha

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BeitragVerfasst am: Fr Apr 11, 2008 7:33 pm    Titel: Re: Veränderungen am Fahrzeug mit/ohne ABE oder TGE

moin .....

also ich hab die mail soweit verstanden ,
das waren meines erachtens nur textbausteine die du da geschickt bekommen hast .

aber interesant wäre zu wissen was du dem tüv geschrieben hast ,
um zu verstehen warum du da nicht durch blickst .

mfg chris
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