Parkrecht?




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Inci
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BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2007 7:34 am    Titel: Parkrecht?

Hallo,
habe vielleicht relativ leichte Fragen, aber ich weiß es einfach nich mehr aus der Fahrschule von früher.

Wenn da n Parkstreifen ausgewiesen is mit Anwohnerparken von 18-9 Uhr... darf ich dann, da keine Zeitbegrenzung angegeben ist, zwischen 9 und 18 Uhr beliebig lange dort parken, auch wenn ich keinen Anwohnerausweis habe?

Und dann noch etwas ähnliches:
Es ist Sonntag. Anwohnerparken 9-18 Uhr... Darf ich dann trotzdem dort parken, weils Sonntag ist?

Ja, hm, ich danke schonmal für ne Antwort

Grüße
Inci
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Depp
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BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2007 7:59 am    Titel: Re: Parkrecht?

Hi,
also für mein verständnis darfst du, wenn nicht auf weitere Begrenzungen/Hinweise im Anwohnerparken hingewiesen ist, in der Zeit zwischen 9-18 Uhr dort unbegrnezt parken.

Meistens ist es jedoch so das außerhalb der für Anwohner begrenzten Zeit in den Parkbereichen gilt das man entweder nur ne begrenzte Zeit parken darf oder eben mit Parkschein.

Das Anwohnerparken gilt meines WIssens an allen Wochentagen also Mo-So.
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Inci
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Anmeldungsdatum: 10.02.2007
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Themenstarter Themenstarter

BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2007 11:17 am    Titel: Re: Parkrecht?

Na gut, dann erstmal danke. Werde mich trotzdem nochmal an einder der 3 Mio Politessen in Bonn wenden -.- Sicher ist sicher. Ich hab einfach schon zuviele Knöllchen bekommen.
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Letz_Fetz
Gelegenheitshörer
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Anmeldungsdatum: 20.06.2007
Beiträge: 62
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 11, 2007 10:10 pm    Titel: Re: Parkrecht?

Inci hat folgendes geschrieben:


Wenn da n Parkstreifen ausgewiesen is mit Anwohnerparken von 18-9 Uhr... darf ich dann, da keine Zeitbegrenzung angegeben ist, zwischen 9 und 18 Uhr beliebig lange dort parken, auch wenn ich keinen Anwohnerausweis habe?


Also, so wie ich denke, so wie es auf dem Schild steht. Von 18-9Uhr Parken als Anwohner mit Ausweis. Von 9-18Uhr ohne Ausweis und so lange man möchte. Es sei denn dort steht ein Schild, was irgendwas anderes sagt.

Du darfst dich auch 3Minuten in die Parkbucht stellen oder zum Be- und Entladen, denn dann Parkst du nicht, sondern hältst nur.
Es sei denn ansonsten herrscht dort absolutes Halteverbot.

Grüße,
Letz Fetz
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