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airscape Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 03.09.2006 Beiträge: 89 Wohnort: Überlingen
1412 Punkte
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Verfasst am:
Mo Sep 04, 2006 1:52 pm Titel:
Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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Ich hoffe ich habs verständlich ausgedrückt...
Ich habe einen fest zugewiesenen Parkplatz, den ich auch nutzen möchte... Das ist mir allerdings nicht immer möglich, da immer jemand auf der anderen Straßenseite parkt... Straße ist schätzungsweiße 3-4 Meter breit... Ist es denn erlaubt, dass andere quasi hinter meinem Parkplatz parken oder nicht? und wie schaut es da bei Ausfahrten (abgesetzter Bordstein) aus? |
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Verfasst am:
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xmanforever Site Admin


Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2291
18492 Punkte
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Verfasst am:
Mo Sep 04, 2006 9:02 pm Titel:
Re: Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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Hmm das ist wirklich schwierig. Aber ich denke es ist nicht erlaubt.
Denn du kannst dich ja auch nicht einfach vor ne Garageneinfahrt stellen. Man muss also schon rauskommen. _________________ Mein neues Car-Hifi Forum -> Car-Hifi Forum |
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airscape Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 03.09.2006 Beiträge: 89 Wohnort: Überlingen
1412 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Sep 05, 2006 6:44 am Titel:
Re: Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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in letzter zeit häufen sich die unfälle, die aufgrund dieses "Parkens" passieren...
Die Polizei wurde bei einem Unfall auch hinzugezogen, aber nachdem erstmal "ca 15min kein Einsatzfahrzeug zu verfügung stand" (Zitat: polizeileitstelle) tauchten dann nach ewigkeiten doch ma 2 Ausgaben des "Freund und Helfers" auf...
Freundlich waren die allerdings nicht besonders, helfen konnten sie schon gleich gar nicht... Nachdem einem die Unwissenheit ins Gesicht geschrieben war, wurde der nur noch agressiv, schrie rum, suchte Kugelschreiber (obwohl er den doch von den Unfallmeldungen, die er angeblich davor aufgenommen hatte, wohl auch gebraucht hatte)...
kurz: keine Hilfe!
daher muss ich mich (mal wieder) selbst schlau machen und hab gedacht, dass hier vllt schon jemand ein ähnliches problem hatte... |
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Sacki Moderator


Anmeldungsdatum: 21.03.2006 Beiträge: 1886 Wohnort: Rutesheim
28537 Punkte
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Verfasst am:
Di Sep 05, 2006 10:27 am Titel:
Re: Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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Hallo Airscape,
zum glück haben wir hier den Masterfalschparken in diesem Forum. Und zwar mich, nach bereits über 50 angezeigten Falschfahrdelikten will ich hier mal behaupten die meisten Strafzettel eingesackt zu haben.
Seis drum.
Will Ich Dir kurz meine Meinung u.a. auch mit auszügen aus der STVO die ja auf öffentlichen Straßen gilt sagen.
Wenn ich Deine Aussage richtig deute, parkt der Herr gegenüber deiner Ausfahrt vor einem Absgesenkten Bordstein und die Straße ist insgesamt 3-4 m Breit.
Wieso ist das Parken dort nicht erlaubt:
§12 STVO 3.2
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.
§12 STVO 3.3
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
§12 STVO 3.9
Vor Bordsteinabsenkungen.
und ggf. noch!
§12 STVO 6
Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
SO: ich denke mal damit ist Dir geholfen. GGF solltest du einfach einen auszug der STVO den Herren in Grün mal zeigen. Allerdings bitte ich Dich, die Polizei hat in den wenigsten Fälllen eine eigentliche Ahnung von diesen Fällen.
Wir haben einen Polizisten in unserer Familie, mein Schwager fragt ihn OFT was und wo falsch ist. Meist sagt er sofort das er es nicht weiß.
Wenn Du wirkliche gewissheit haben willst Nehm deine Verkehrsrechtschutz in Anspruch!!!!
PS: im Übrigen lernt man sowas in der Fahrschule und ich reg mich jedesmal tierisch drüber auf wenn bei uns Leute in der Straße parken!!! vorallem in einer Kurve.
Grüße |
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Memo1279 Beginner


Anmeldungsdatum: 12.08.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Bei Nbg.
390 Punkte
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Verfasst am:
Di Sep 05, 2006 6:18 pm Titel:
Re: Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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Hi,
kann Sacki nur zustimmen !
Ich muss meinen Schein neu machen, und die Theorieprüfung beinhaltet auch solche Fragen. Fakt : Der darf da nicht Parken - Halten schon !  _________________ ---------------
Lasse mich gerne eines besseren belehren !
Grüße Memo |
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airscape Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 03.09.2006 Beiträge: 89 Wohnort: Überlingen
1412 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Sep 05, 2006 8:46 pm Titel:
Re: Parken gegenüber von ausgewiesenen Parkplätzen o. Ausfahrten |
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dank dir sacki... war echt ma ne vorbildliche Antwort..
damit is mir schonma sehr geholfen..  _________________ Ford Ka
HU: Alpine CDE-9848 RB
FS: Powerbass ES 6C
Sub: Beyma Power 10 (yeeha!)
FS-Amp: Rodek R280i (noch!)
Sub-Amp: DLS A6
Strom: 35mm² + 1F Kondensator (als Verteiler) |
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