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Nachricht |
magicbullet Beginner


Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 44 Wohnort: Mainz
437 Punkte
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Verfasst am:
Sa Sep 09, 2006 2:07 pm Titel:
Nebelscheinwerfer? |
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Hi zusammen
wollt mal wissen ob man die nebelscheinwerfer auch ohne nebel an haben darf?
danke |
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Verfasst am:
Titel:
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Gast

311 Punkte
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Verfasst am:
Sa Sep 09, 2006 2:12 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Hi,
haben darfst du sie, anhaben allerdings erst bei erheblicher Sichtbehinderung(was ca. 150m Sichtweite betrifft)und auch nur bei Nebel, nicht bei Regen oder Schnee.
Was mich immer ärgert, ich komme aus dem Nachtdienst, habe seit mehr als 13Std. nicht gepennt und dann kommt mir morgens auf dem heimweg so ein Spako entgegen und blendet mich weil er denkt er sei cool und müsse die anhaben!!!
Dann gibt es von mir mal nen netten Gruß mit dem fernlich und das ist bei meinem Jeep schön hell und unangenehm. |
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magicbullet Beginner


Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 44 Wohnort: Mainz
437 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Sa Sep 09, 2006 3:59 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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| Jo danke wusste garnicht das das so blenden kann naja habs sie eh immer aus wollt es nur mal wisse weil letzt ein polizeiauto an mir vorbeigefahren ist und die hatten sie an und es war kein nebel oder somstwas |
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Tommi323f Hifi-Guru



Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 1793 Wohnort: Wildberg/BaWü/Calw
14092 Punkte
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Verfasst am:
Sa Sep 09, 2006 5:54 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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kann auch täuschen...vermutlich waren es dann Tagfahrlichter und keine Nebel. _________________
Auto:Mazda 323f bg (kommt bald ein Pampasbomber)
zur Zeit verbaut: fast wieder orginal aber noch:
Headunit:Kenwood KDC - W4534
TMT:Audio System PX 165 Flat |
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Audio-Destination Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 03.08.2006 Beiträge: 2157 Wohnort: Borken
23407 Punkte
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Verfasst am:
Do Sep 14, 2006 5:44 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Hi
der Einsatz der Nebler verbietet ausser bei Nebel von alleine. Genauso wie der einsatz der Nebelschlussleuchte... ausserdem darf man mit der im eingeschalteten Zustand eh nicht schneller als 50 kmh fahren
Gruß
Andy _________________ "Lautstärke macht keine Musik"
Aktuelle Bilder von Events und Einbauten auf
www.audio-destination.de
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xmanforever Site Admin


Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2291
18492 Punkte
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Verfasst am:
Do Sep 14, 2006 6:09 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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In der Fahrschule damals wohl nicht aufgepasst  _________________ Mein neues Car-Hifi Forum -> Car-Hifi Forum |
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magicbullet Beginner


Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 44 Wohnort: Mainz
437 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
So Sep 17, 2006 4:49 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Erwischt
Danke für eure antworten |
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Memo1279 Beginner


Anmeldungsdatum: 12.08.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Bei Nbg.
390 Punkte
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Verfasst am:
So Sep 17, 2006 5:38 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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| Zitat: |
Hi
der Einsatz der Nebler verbietet ausser bei Nebel von alleine. Genauso wie der einsatz der Nebelschlussleuchte... ausserdem darf man mit der im eingeschalteten Zustand eh nicht schneller als 50 kmh fahren
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Hi,
also ich glaube das stimmt nicht ganz.
Man darf die Nebelschlußleuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite unter 50m liegt. Aber die Geschwindigkeit ist nicht festgelegt  _________________ ---------------
Lasse mich gerne eines besseren belehren !
Grüße Memo |
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magicbullet Beginner


Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 44 Wohnort: Mainz
437 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
So Sep 17, 2006 9:08 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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das mit der geschwindigkeit ist mir auch neu
wie ist es eigentlich mit standlicht darf man damit fahren wenns noch nicht dunkel ist so in etwa wie tagfahrlich?
hätte ich blos damlas aufgepasst  |
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mario.priss Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 16.09.2006 Beiträge: 1023
13835 Punkte
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Verfasst am:
Mo Sep 18, 2006 12:04 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Standlicht schon, aber das ist Vergeudung. Hat keinen Nutzeneffekt! _________________ MfG Mario
Car-Hifi-Tips
Meine Empfehlungen:audiophile-vinyl und XTON in Dortmund |
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Gast

311 Punkte
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Verfasst am:
Mo Sep 18, 2006 1:13 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Hi,
wenn die Sichtweite unter 50m sinkt(durch Nebel) darf die Nebelschlußleuchte eingeschaltet wedren, gleichzeitig gilt dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.
Und man darf die nebler nicht einschalten außer eben bei Nebel und bei erheblich eingeschränkter Sicht. |
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Memo1279 Beginner


Anmeldungsdatum: 12.08.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Bei Nbg.
390 Punkte
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Verfasst am:
Mo Sep 18, 2006 2:01 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Hi,
das ist aber Rechtlich nicht festgelegt !
Es heißt nur ( Allgemein ) :
Das die Geschwindigkeit nur so hoch sein darf, das man innerhalb der Sichtweite zum stehen kommt !
Nach Adam Riese : Bei 50m Sicht und 50kmh = Anhalteweg 40m
" " 60kmh = " " 54m
Musste mich erst letzte Woche damit beschäftigen, da ich den Lappen 2 Jahre nicht mehr hatte und die Prüfungen neu machen musste !
Hab Ihn aber wieder  _________________ ---------------
Lasse mich gerne eines besseren belehren !
Grüße Memo |
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xayne85 Beginner


Anmeldungsdatum: 18.12.2006 Beiträge: 38 Wohnort: Werl
514 Punkte
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Verfasst am:
Fr Dez 22, 2006 2:53 am Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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also als ich noch in der fahrschule vor 3 jahren war hab ich das gelernt:
nebelscheinwerfer bei
1. nebel
2. starkem regen
3. schneefall
ganz anders bei nebelschlussleuchte
NUR BEI 50m SICHT
hat sich was geändert? |
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WeXx Beginner


Anmeldungsdatum: 15.09.2006 Beiträge: 30 Wohnort: Ludwigshafen
505 Punkte
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Verfasst am:
Sa Feb 03, 2007 4:48 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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| jo genau so hab ich das auch gelern! |
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Full Speed Ahead Heckablagenzerstörer


Anmeldungsdatum: 12.01.2006 Beiträge: 165 Wohnort: München
1987 Punkte
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Verfasst am:
Sa Feb 03, 2007 10:56 pm Titel:
Re: Nebelscheinwerfer? |
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Kuckst du hier...
... und hier! _________________ Abyssus abyssum invocat!
Pioneer P88RS (vollaktiv)
Sinuslive Neo 25S @ Audison LR3041 comp.
Phase W6.5 @ µDimension JR4.300
Phase Thriller Pro 12 @ Next Q22 |
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