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hifi_fanatiker Beginner


Anmeldungsdatum: 05.12.2007 Beiträge: 44 Wohnort: 2116 niederleis
427 Punkte
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Verfasst am:
Titel:
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Audio-Destination Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 03.08.2006 Beiträge: 2157 Wohnort: Borken
23407 Punkte
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Verfasst am:
Fr Mai 16, 2008 10:36 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Hi
ohne TÜV, ohne Zulassung....
Lass die Finger davon.
Gruß
Andy _________________ "Lautstärke macht keine Musik"
Aktuelle Bilder von Events und Einbauten auf
www.audio-destination.de
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
8646 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 20, 2008 4:24 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Hinterhof Murks _________________  |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 20, 2008 4:32 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Es wurde bereits alles gesagt
Finger weg! _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
F2-500III, X--Ion 12 Plus |
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X4600 Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 19.03.2008 Beiträge: 95 Wohnort: AK Kreis
1043 Punkte
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Verfasst am:
Mo Mai 26, 2008 4:48 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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| Audio-Destination hat folgendes geschrieben: | Hi
ohne TÜV, ohne Zulassung....
Lass die Finger davon.
Gruß
Andy |
zeig mir mal wo man so nen chip kaufen kann mit zulassung...ist immer so,muss man eintragen lassen,erst auf de rolle,und danach wird die mehr leistung eingetragen |
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
8646 Punkte
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Verfasst am:
Mo Mai 26, 2008 6:17 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Ohne ein Teilgutachten für die Software wird überhaupt nix eingetragen.
Und auf die Rolle musst du auch nicht. Es wird einfach die vom Tuner im Gutachten angegebene Leistung eingetragen. _________________  |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Mo Mai 26, 2008 6:55 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Naja, wenn man nur ein Teilegutachten hat is unter Umständen ne Eintragung als Einzelabnahme erforderlich, da muss er schon auf die Rolle
Das was du meinst, dass der TÜV das einfach abliest und einträgt, dazu brauch man ne ABE für das jeweilige Fahrzeug _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
F2-500III, X--Ion 12 Plus |
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
8646 Punkte
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Verfasst am:
Mo Mai 26, 2008 9:15 pm Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Falsch!
Im Teilegutachten (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO) oder eben auch der ABE steht ein Leistungswert drin, und es ist Usus, dass der wird blind übernommen wird.
Was meinst du mit "Einzelabnahme" ?
Den Begriff gibt es nicht (mehr)
Ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO ?
Solche Sachen brauchst du, wenn du mit leeren Händen kommst. Da kommen dann die Sachen wie Leistungsprüfstand, Abgasmessung, Geräuschgutachten... _________________  |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 9:17 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Ja, kann sein dass des $21 is, weiß net genau, und ja, der Begriff Einzelabnahme gibt nemme/net.
Aber wenn du was an der Leistung machst, und keine fahrzeugspezifische ABE hast, muss der TÜV prüfen, ob des für das spezielle Auto geht, also zB Bremsen checken.
Das gleiche passiert auch, wenn man n Fahrwerk oder Spoiler ohne ABE (!) hat, da prüft der TÜV auch, inwiefern das Sichtfeld eingeschränkt ist, wie tief der Wagen vollbeladen ist...
Wenn du nicht mal n teilegutachten hast, musst du (nicht immer) sogar ein zweites Exemplar abgeben, das dann auf Stabilität usw geprüft wird, wird also zerlegt... (bei Spoiler zB)
Klar, hier gehts nur umn Chip, aber deswegen kann der Prüfer net einfach n angegebenen Wert übernehmen, wenn der Chip FÜR DIESES AUTO nicht speziell geprüft worden ist
Teilegutachten sind nicht fahrzeugspezifisch und bestätigen lediglich die ausreichende Stabilität/Haltbarkeit/sonstige Anforderungen _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
F2-500III, X--Ion 12 Plus |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 9:17 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Ja, kann sein dass des $21 is, weiß net genau, und ja, der Begriff Einzelabnahme gibt nemme/net.
Aber wenn du was an der Leistung machst, und keine fahrzeugspezifische ABE hast, muss der TÜV prüfen, ob des für das spezielle Auto geht, also zB Bremsen checken.
Das gleiche passiert auch, wenn man n Fahrwerk oder Spoiler ohne ABE (!) hat, da prüft der TÜV auch, inwiefern das Sichtfeld eingeschränkt ist, wie tief der Wagen vollbeladen ist...
Wenn du nicht mal n teilegutachten hast, musst du (nicht immer) sogar ein zweites Exemplar abgeben, das dann auf Stabilität usw geprüft wird, wird also zerlegt... (bei Spoiler zB)
Klar, hier gehts nur umn Chip, aber deswegen kann der Prüfer net einfach n angegebenen Wert übernehmen, wenn der Chip FÜR DIESES AUTO nicht speziell geprüft worden ist
Teilegutachten sind nicht fahrzeugspezifisch und bestätigen lediglich die ausreichende Stabilität/Haltbarkeit/sonstige Anforderungen
Zumindest wars bisher immer so, vllt haben sie in den letzten 1-2 Jahren des geändert? Glaub nicht _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
F2-500III, X--Ion 12 Plus |
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
8646 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 9:54 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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| Luigi hat folgendes geschrieben: |
Aber wenn du was an der Leistung machst, und keine fahrzeugspezifische ABE hast, muss der TÜV prüfen, ob des für das spezielle Auto geht, also zB Bremsen checken. |
Was ist denn eine "fahrzeugspezifische ABE" ?
| Luigi hat folgendes geschrieben: |
Teilegutachten sind nicht fahrzeugspezifisch
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Falsch.
Außerdem steht in deinem (originalen) Fahrzeugschein auch nicht die Leistung von DEINEM Motor, sondern der ungefähre Schnitt der Baureihe...
Bitte schau dir, bevor du nochmal postest die § 19 bis 21a) in der StVZO an. Was du da schreibst (Einzelabnahme, BReMseN-Prüfen ) hat nichts mit der Realität zu tun. _________________ 
Zuletzt bearbeitet von Segelflieger am Di Mai 27, 2008 10:03 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 10:02 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Was falsch?
Teilegutachten sagen was über die Beschaffenheit der Teile aus, nicht über die möglichen Fahrzeuge, an denen sie verbaut werden dürfen.
Jede ABE ist fahrzeugbezogen
Ich weiß ja nicht, welchen TÜV du hast, aber ich (und Bekannte) konnten nicht einfach alles mit nem Teilegutachten eintragen lassen.
Wie gesagt, bei Chiptuning weiß ich des net so genau (bzw nem anderen Steuergerät)
Aber egal ob Felgen, Spurverbreiterungen, Auspuffanlagen, Heckspoiler:
N Teilegutachten bringt da net viel, der Prüfer testet da immer, ob die Umbauten auch der StVZO entsprechen. Der kann des net einfach eintragen!!
Ich weiß des daher, dass es für mein Auto zB keine einzige Felge aus dem Zubehör gibt, die ne ABE für mein Fahrzeug hat! Und Teilegutachten haben Felgen von Brock, Dezent und Co immer!
Aber ich musste extra beim TÜV fragen, ob die Felgen so in Ordnung sind, bzw der Reifenhändler kann des natürlich auch einschätzen.
Und wir haben zB auch mal eine Spurverbreiterung nicht eingetragen bekommen, obwohl in unseren Augen alles ok war UND ein Teilegutachten vorlag!
Naja, hätt jetzt noch mehr Beispiele... _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
8646 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 10:05 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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| Luigi hat folgendes geschrieben: |
Teilegutachten sagen was über die Beschaffenheit der Teile aus, nicht über die möglichen Fahrzeuge, an denen sie verbaut werden dürfen.
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Nein, das ist ein Materialgutachten...
| Luigi hat folgendes geschrieben: |
Jede ABE ist fahrzeugbezogen
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Auch falsch, ich habe zig von den Dingern hierliegen, für Teile die du an jedes Auto anbringen darfst.
Außerdem reicht es die ABE mitzuführen, da muss gar nichts mehr eingetragen werden. _________________ 
Zuletzt bearbeitet von Segelflieger am Di Mai 27, 2008 10:09 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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Luigi Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 1253 Wohnort: 89335
17282 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 10:08 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Hmm, jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt
Was ist dann der Unterschied zwischen dem Teilegutachten und der ABE?? _________________ F2-500III, AX165C-4, HS25Vol
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Segelflieger Hifi-Haudegen


Anmeldungsdatum: 24.10.2006 Beiträge: 690
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Verfasst am:
Di Mai 27, 2008 10:14 am Titel:
Re: Motorsteuergerät |
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Um die (?) 100 000 € Kosten für den Teilehersteller.
Also ein Teilegutachten dürfen kleine Tuner für wenig Geld und Prüfungsaufwand für ein bestimmtes Auto ausstellen.
Mit diesem Gutachten gehst du zum TÜV und der trägt dir die Sachen in die Zulassungsbescheinigung Teil I ein.
Eine ABE kriegst du als Hersteller nur für Kinderkram wie zB Anschweißendrohre, Blendschutzfolienstreifen, ...
ODER wenn deine Firma sehr viel Geld für aufwendige Tests hat.
Wenn bei einem Kfz Teil eine ABE dabei ist, führst du diese zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I im Kfz mit, und alles ist iO.
Eintragung nicht erforderlich.
Wenn du den ganzen Papiermüll nicht mitnehmen willst kannst du dir die Teile für um die 30 € trotzdem eintragen lassen.
Dann gibt es noch das "rundum-sorglos-Paket", nämlich die EG-Betriebserlaubnis (im Volksmund: E-Nummer)
Diese Teile darfst du dir dranschrauben und losfahren, ohne Eintragung, ohne Zettel. _________________  |
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