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RiotStarter Beginner


Anmeldungsdatum: 21.07.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Nalbach
371 Punkte
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Verfasst am:
Fr Jul 21, 2006 6:56 am Titel:
Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Also ich hab ein Problem:
ihr stimmt mir ja hoffentlich mit ein, dass wenn man über eine autobahn mit einer geschwindigkeitsbegrenzung von z. b. 120 km/h fährt und an einer auffahrt ohne beschilderung vorbeifährt (d. h. auch kein weißes, rundes schild mit 4 schwarzen linien drüber sondern gar kein schild bezüglich der km/h-grenze), dass dann das vorherige tempolimit aufgehoben ist oder?
wenn man von der richtigkeit meiner aussage ausgeht, kann man dann auch annehmen, das abwärts der autobahn, also auf land- oder bundesstrassen, diese regelung auch gilt?
im konkreten fall um den es sich dreht liegt folgender sachverhalt vor:
man fährt auf einer kraftfahrtstraße ist glaube ich der richtige begriff ausserorts die an einer gefahrenstelle das tempolimit stetig von unbegrenzt sprich 100 km/h auf erst 70 und dann auf 50 Km/h "drosselt", dann aber nach der angeblichen gefahren stelle wieder zu einem 70 km/h bereich wird.
kurz darauf folgt aber noch eine kleine kaum genutzte straße die in diese kraftfahrtstraße mündet an der auch rechtmäßigerweise ein Vorfahrtsschild steht.
der springende punkt ist das nach dieser einmündenden straße und nach dem vorfahrt-gewähren-schild kein erneuter hinweis auf das tempolimit von 70 km/h steht.
frage: wie soll also jemand der von dieser kleinen, kaum genutzten straße auf die kraftfahrtstraße einbiegt wissen, dass dies ein 70km/h bereich ist?
daraus folgere ich nur eins: ab der kleinen straße ist das tempolimit wieder unbegrenzt bzw 100 km/h!
Einwände? Her damit! _________________  |
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Verfasst am:
Titel:
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Gast

311 Punkte
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Verfasst am:
Fr Jul 21, 2006 8:40 am Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Hi,
du hast recht, meines Wissens ist es genau so wie du das beschreibst, eine Seitenstrasse hebt das vorhergehende Tempolimit auf. |
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xmanforever Site Admin


Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2291
18492 Punkte
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Verfasst am:
Fr Jul 21, 2006 1:03 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Kommt drauf an was das für eine Seitenstraße ist! Wenns nur ein Kieselweg ist =)
Was auch sein könnte, das der wo von der kleinen Straße kommt schon selbst ne 70iger Begrenzung hat. Wenn er da auffährt müsste er es ja wissen außer da steht wieder 100 oder so _________________ Mein neues Car-Hifi Forum -> Car-Hifi Forum |
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RiotStarter Beginner


Anmeldungsdatum: 21.07.2006 Beiträge: 14 Wohnort: Nalbach
371 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Fr Jul 21, 2006 8:40 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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es ist halt schon ein geteerter weg, wenn auch recht klein und er führt zu irgendwelchen weiheranlagen. aber die straßenmeisterei hat ihn wohl schon als richtigen weg deklariert denn sonst würde ja auch kein vorfahrt gewähren schild bzw auf der kraftfahrtstraße ein vorfahrtsschild stehen.
jetzt ist mir aber noch was aufgefallen als ich heut dort entlang gefahren bin:
und zwar steht wenn man in diese kleine straße einbiegt ein winziges sackgassen schild
d.h. im klartext dass jeder der von dieser kleinen straße aus kommt auch schon einmal auf der kraftfahrtstraße gewesen sein muss sprich die 70 gesehn haben muss. hmmm  _________________  |
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RoverChris88 Beginner


Anmeldungsdatum: 28.07.2006 Beiträge: 16 Wohnort: Lohmar
307 Punkte
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Verfasst am:
Mo Jul 31, 2006 4:10 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Also...Da es noch nicht allzu lange her ist, dass ich Fahrschule hatte (5 Monate) kann ich mich noch an meine Prüfung errinnern..
Das war die gleiche Situation, ich fuhr auf einer auf 30km/h begrenzten Straße und von rechts "kam" eine Straße von der aus man 50km/h fahren durfte, mein Fahrlehrer sagte mir ich sollte danach wieder 50 fahren weil diese Straße das Tempolimit sozusagen aufhebt. (mit der gleichenBegründung wie oben, dass der andere der von rechts kommt das nicht wissen kann, dass hier 30Km7h ist)
Allerdings bin ich dann bei der Prüfung fast durchgerasselt weil der Prüfer anderer Meinung war...
Von daher...selbst die Leute die sich praktisch tagtäglich mit sonem Regelkram auch beruflich befassen sind sich da nicht einig...
Fazit: totales Chaos ^^ |
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CabDriver Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 06.08.2006 Beiträge: 1011 Wohnort: Lüdenscheid
11150 Punkte
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Verfasst am:
Mi Apr 04, 2007 8:11 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Also ich weiß, dass nach jedem Vorfahrtsschild die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, ausser man ist in einer 30er Zone.
Nach jeder Auffahrt zur Autobahn wird diese Begrenzung ebenfalls aufgehoben... falls kein Schild kommt mit 120km/h oder so.
Deshalb steht niemals die Polizei an solchen Mündungen und blitzt... denn die haben auch ihre Vorschriften, wo wie blitzen dürfen und wo nicht...denn es kann nicht sein, dass am Ortsausgangsschild geblitzt wird. denn das hat ja nichts mehr mit Sicherheit zu tun, sondern eher mit Abzocke.
Ausserdem wurde mir das so in der Fahrschule beigebracht und ich habe immer noch meinen Führerschein  _________________ Verkaufe einen älteren Pioneer Subwoofer, ein Schaltknauf mit roten LED's, sowie ein 20mm² (5m Powerkabel) Kabelset
http://www.car-hifi-audio.de/audios [...] tknauf-t15556.html#121763 |
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Wallstreet Grünschnabel


Anmeldungsdatum: 08.05.2007 Beiträge: 2
19 Punkte
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Verfasst am:
Di Mai 08, 2007 7:34 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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nein, es gillt immer die für dich auf der straße stehenden begrenzungen. Eine einführende straße ist davon ausgeschlossen, die haben sozusagen ihre eigene begrenzung, wenn auch keine.
Das kann ich daran belegen, weil jemand einmal die polizei auf der bahn hinterher gefahren ist (zufall). Da war das tempo auch auf 120 herabgesetzt, nach der nächsten auffahrt hat er wieder gas gegeben und die polizei hat ihn rausgewunken. Das heißt schlicht und einfach das für dich das gillt was du siehst, und es gillt nicht das was andere sehen oder nicht sehen, ganz einfach, darüber wird auch nicht diskutiert, kann man übrigens in jeder guten fahrshule nachfragen. |
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CabDriver Hifi-Guru


Anmeldungsdatum: 06.08.2006 Beiträge: 1011 Wohnort: Lüdenscheid
11150 Punkte
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Verfasst am:
Do Mai 10, 2007 8:35 am Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Das ist doch völliger Quatsch, dann fährst du mit 100 auf der Autobahn und die anderen, die neu drauf gekommen sind, fahren mit 200 drüber.
Denn warum wird nach jeder Auffahrt oder Straßeneinmündung die Begrenzung wiederholt? Bestimmt nicht, weil noch ein paar Schilder übrig waren. _________________ Verkaufe einen älteren Pioneer Subwoofer, ein Schaltknauf mit roten LED's, sowie ein 20mm² (5m Powerkabel) Kabelset
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Vezixig Frontstagingliebhaber



Anmeldungsdatum: 07.07.2006 Beiträge: 270 Wohnort: Duisburg
3240 Punkte
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Verfasst am:
Do Mai 10, 2007 9:09 am Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Soweit ich mich an meine Fahrschulzeit erinnere, wird nach jeder richtigen Einmündung bzw. Autobahnauffahrt die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, außer natürlich in den Zonen. _________________ MFG
Vezixig |
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ProXy Beginner


Anmeldungsdatum: 07.05.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Ichenhausen
97 Punkte
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Verfasst am:
Mo Mai 14, 2007 8:37 pm Titel:
Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Dass einmündende Strassen die Geschwindigkeitsbegrenzung ausser Kraft setzen macht in meinen Augen Sinn, auch wenn ich bislang anderer Meinung war. Mir passiert es desöfteren, dass ich auf die Autobahn auffahre und dort ist kein Tempolimit. Ich weiss allerdings dass VOR der Auffahrt für die Autobahn ein Limit von 120km/h gilt, darum finde ich das sehr irritierend. Jemand der das nicht weiss, der wird wohl deutlich schneller fahren - ausser er fährt einen Smart  |
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