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42 km/h zu schnell während Probezeit
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 10:34 pm Titel:
42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| Bin vor nem Monat außerorts inner 60er Zone 102 gefahrn und hab grad 1 Jahr Probezeit rum. Abzüglich 4 km/h Toleranz warens dann 38 zuviel, also 75€ Strafe 3 Punkte und eigtl Nachschulung+Probezeitverlängerung. Joa, Strafe habsch mittlweile gezahlt aba bis jez hamse mir noch nix geschrieben, dass ich Nachschulung machen müsste. Kann es sein dass ich 2 verschiedene Briefe bekomm, einmal mit der Aufforderung die Strafe zu zahlen und später nochmal einen wo da drin steht, dass ich die Nachschulung machen muss? oda ham die das ganz einfach vergessn? |
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xmanforever Site Admin



Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2301 Wohnort: Peiting
18539 Punkte
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 10:39 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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Also wenn die dich vergessen haben dann würde ich ne große Party feiern!!!!
Ich würde auf einen zweiten Brief warten. Weil eine MPU + Probezeitverlängerung ist da sicher. Mach dir erstmals keine Hoffnungen und rechne mit einem weiteren Schreiben. _________________ Viele Grüße
xmanforever
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 10:47 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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aba doch net MPU
die gibs doch erst bei 2 A-Verstößen, sprich falls ich jez irgendwann nochmal mit mehr als 20km/h überm Limit erwischt werde.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Es gibt zahlreiche, ganz unterschiedliche Situationen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen haben kann, und daher die Beibringung eines MPU-Gutachtens durch den Betroffenen anordnet. In der Praxis sehr häufig ist die (zwingende) Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens gemäß § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nachdem jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Auch bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß ist die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen. Aber schon im Verfahren über die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann die Beibringung eines MPU-Gutachtens angeordnet werden. Sofern nämlich Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 2 Absatz 8 StVG anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU-Gutachten) beibringt.
Auch wenn nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird, kann nach § 20 FeV eine MPU angeordnet werden, wenn die Entziehung wegen Straftaten erfolgte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Die Beibringung eines MPU-Gutachtens kann nach § 2a Absatz 4 StVG auch zu Lasten eines Inhabers einer Fahrerlaubnis auf Probe angeordnet werden, wenn dieser innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die Anlaß zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat gemäß § 4 Absatz 10 StVG auch die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen, wenn eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird, nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister eingetragen waren. Schließlich sind noch die Fälle einer Betäubungsmittel- oder Arzneimittelproblematik zu erwähnen, in denen gemäß § 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine MPU angeordnet werden kann. |
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xmanforever Site Admin



Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2301 Wohnort: Peiting
18539 Punkte
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 10:52 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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Der Gesetzestext wo du rausgezogen hast der hat sicherlich seine Richtigkeit, aber der bezieht sich nicht auf die Probezeit.
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden.
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Ich hoffe das hilft dir weiter. Ist also eindeutig ein A-Verstoß und das heißt leider Aufbauseminar Vielleicht haben wir vorhin aneinander vorbeigeredet. MPU ist ja nicht gleich Aufbauseminar. Ich habe damit das Aufbauseminar gemeint. _________________ Viele Grüße
xmanforever
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 11:03 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| aso joa dass ich eigtl dieses strange aufbauseminar machen müsste, is schon klar. aba da du ja mpu sagtest, dachte ich eben an diesen idioten test da :> |
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€hri$ Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 51 Wohnort: Mülheim
418 Punkte
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 11:42 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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die nachschulung is wie idioten test da machste 4x 2 1/2 stunden theorie und dann nochmal ne fahrprüfung durch die man aber nicht durchfallen kann.
ausser die strafe von 75 ocken musste auch noch 25€ bearbeitungsgebühr bezahlen
kenne mich aus hab selber 2 so fälle im freundeskreis gehabt im letzten monat. |
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Mo Nov 28, 2005 11:47 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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joa hab letztendlich 100,60€ gezahlt -.-
bei geringen bußgeldstrafen kann man schon barzahlen oda?
ps: frag deine kumpels ma wann die die aufforderung/information zur nachprüfung erhalten haben, ob die erst später geschickt wurde oder aber gleich mit dem Bußbescheid. |
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€hri$ Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 51 Wohnort: Mülheim
418 Punkte
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 12:10 am Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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soviel ich weiss kam alles zusammen als dickes packet
so wie ne freundin erzählt hat war das so nen dickes ding wie mans auch bekommt wenn man gemustert wird also so nen großer umschlag weil viel papier dabei ist.
bar zahlen geht gar nicht mehr weil die bullen kein bargeld nehmen duerfen du kannst vor ort mit karte zahlen wenn sie einen rausholen.
ich musste damals 15 € auch ueberweisen
is das auto denn auch auf dich angemeldet und du hast strafe bekommen oder hat die punkte dein vater ?  |
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 12:28 am Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| najo auto is als zweitwagen auf meine mutter angemeldet, aber musste namen etc angeben alse mich rausgezogen haben also von daher bekomm schon ich die punkte. kotzt sowieso an, ich gurk da mit nem E Kadett rum, und blech bei 85% im jahr knapp 1000€ nur für haftpflichtversicherung + 250€ steuern. |
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Knight Rainer Heckablagenzerstörer



Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 208 Wohnort: Weilheim i.OB
992 Punkte
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 3:15 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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Ja da musst auf ein zweites Schreiben warten, kriegst sicher Nachschulung, kann bis zu 6 Monaten dauern, bis die sich melden.
Nachschulung kostet übrigens 300 Euro ca.
Hab das alles schon hinter mir, nur hab ich nur 1 Punkt bekommen weil 24 zu schnell, wenn du mehr als 25 kmh zu schnell bist, musst normal keine Nachschulung mehr machen, sondern da is der Schein gleich weg, zumindest Innerorts...
Weil ich weiss noch wie der Fahrlehrer zu mir gesagt hat ich soll froh dass ich überhaupt noch Nachschulung machen darf... _________________ MfG Chris
FORD Escort Ghia feat. Eyebrid Soundsystem
www.af-oberland.de |
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 3:48 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| hrhr, joa ich hatte ja eigtl auch so gesehn noch ne menge dusel, weil ich erstens schon innerorts über 100 gefahrn (ziemlich übersichtliche lange gerade strecke) bin und die bullen erst 20meter nach ortsausgang gestanden sind und zweitens weil vor mir noch einer auf die straße eingebogen is, so dass ich noch auf 102 abbremsen musste^^ |
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€hri$ Gelegenheitshörer


Anmeldungsdatum: 16.10.2005 Beiträge: 51 Wohnort: Mülheim
418 Punkte
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 6:19 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| eigentlich kann man nur hoffen das du den lappen wegbekommst, wenn man so fährt |
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 7:07 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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hey mal ehrlich du kennst das kaff net aus dem ich komm.
ich hab gegenortsausgang erst auf über 100 beschleunigt, das is eine einzige gerade strecke, wo man ungefähr 2-3km nach vorn sehen kann und es nur eine einzige abzweigung gibt. sag ja auch net dass ich imma so fahre  |
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Denis Hifi-Haudegen



Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 698 Wohnort: Kiel
6950 Punkte
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 11:20 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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goldene regel:
nie zu schnell als 20 km/h und rote ampeln meiden.
schon haste nie probleme
ich sag da einfach mal selber schuld. |
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krîZz Beginner


Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 26 Wohnort: Mertingen
344 Punkte
Themenstarter
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Verfasst am:
Di Nov 29, 2005 11:41 pm Titel:
Re: 42 km/h zu schnell während Probezeit |
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| joa, normal fahr ich net mehr als 20 überm limit, aba wies nun mal so is, war ich grad an dem tag spät dran und musste nachmittags nommel ind schule, joa dann binsch halt aufgehalten worden und dann natürlich erst recht zu spät gekommen^^ |
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