0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21




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Audio-Destination
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 3:56 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Zitat:

Quatsch... wäre genauso falsch als ob man Strom ohne Einheiten berechnet.

Confused
Religion sehr gut, Mathematik etwas schwach...

Gruß
Andy

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BudBundy
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 4:00 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

CabDriver hat folgendes geschrieben:
Und wenn du im Betrieb klaust und es dient fürn Eigengebrauch ist das kein Grund für eine Fristlose Kündigung.

sry aber da kann ich nun auch nicht die Klappe halten wobei ich solche Postings generell nicht unterstütze aber neben mathematischen Thesen die Du da aufstellst tätigst Du auch Falschaussagen:
Also so einen Bockmist habe ich schün länger nicht mehr gelesen....

Ach ja nur so bevor Du nun -wie auch schon auf sämtliche anderen Posts-versuchst dagegen zu argumentieren
Code:

Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist nicht nur "unter Umständen", sondern stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet. Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist, kann zur Feststellung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führen. Die Entscheidung, zu welchem Zweck abgeschriebene Ware noch verwendet werden kann, ist Sache des Betriebsinhabers. Selbst wenn er grundsätzlich bereit ist, derartige Waren an die Betriebsangehörigen zu verschenken, handeln diese grob vertragswidrig, wenn sie sie ohne Genehmigung einfach wegnehmen. Ein Arbeitnehmer in einem Warenhausbetrieb muss normalerweise davon ausgehen, dass er mit einem (versuchten) Diebstahl oder einer Unterschlagung auch geringwertiger Sachen im Betrieb seines Arbeitgebers seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt. Eine Abmahnung ist bei derartigen Pflichtverstößen regelmäßig nicht erforderlich.

BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
PM des BAG Nr. 83/03 v. 11.12.2003

Quelle: www.Arbeitsrecht.de
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CabDriver
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 4:51 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Wenn du schon soviel Zeit hast, um irgendwelche Paragraphen zu studieren, dann studiere mal das Urteil vom Arbeitsgericht Do ...da durfte der Chef seinen Arbeiter erst nach der im Vertrag stehenden Kündigungsfrist entlassen, vorher nicht.

Tatsache ist, um mal wieder zum Thema zurück zukommen, dass nüchterne Autofahrer mehr Unfälle bauen als betrunkene.

Wenn ich dann solche Beiträge lese, wo dann in Prozenten gerechnet wird und Verhältnisse aufgestellt werden - und dann noch schreiben, dass (um den Satz von einigen nun mal mit Zahlen zu versehen)...

...dass 13 Leute mehr sind als 87 Leute, was ja indirekt geschrieben worden ist, so mangelt dies an der Schulbildung und an Geistesschwäche.

Anstatt immer hier im Forum die Beiträge - nicht ordentlich - zu lesen, Sachen zu fantasieren, Prozentrechnungen veranstalten um damit was zu beweisen, was überhaupt nicht zur Rede steht...sollten einige mal lieber ein Buch lesen.


Übrigens der Satz vonwegen "dass nüchterne Autofahrer mehr Unfälle bauen als betrunkene" ist ein uralter Witz von einem deutschen Komiker Wink aber echt bemerkenswert dass einige sowas anscheinend nicht bemerken - kommt wohl vom andauernden "Ammi-Filme" gucken Razz

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Heinerich
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 5:28 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

CabDriver hat folgendes geschrieben:

Tatsache ist, um mal wieder zum Thema zurück zukommen, dass nüchterne Autofahrer mehr Unfälle bauen als betrunkene.


Ob Du´s nun willst oder nicht, Du befindest Dich damit im Bereich der Statistik! Und unter diesem Gesichtspunkt ist die Aussage wertlos! Wenn Du 2 Gruppen miteinander vergleichst, dann musst Du auch das Zahlenverhältnis der Gruppen zueinander mit einbeziehen. Alles andere ist unseriös!

CabDriver hat folgendes geschrieben:
Wenn ich dann solche Beiträge lese, wo dann in Prozenten gerechnet wird und Verhältnisse aufgestellt werden - und dann noch schreiben, dass (um den Satz von einigen nun mal mit Zahlen zu versehen)...

...dass 13 Leute mehr sind als 87 Leute, was ja indirekt geschrieben worden ist, so mangelt dies an der Schulbildung und an Geistesschwäche.


Nun, zumindest einem Teil des letzten Halbsatzes stimme ich zu! Es mangelt hier einigen sicher "an Geistesschwäche! Und das ist auch gut so!

Bernd

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CabDriver
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 5:42 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Wer sagt denn dass meine Aussage nicht wertlos sein soll? Hallo?

Das war halt scherzhaft dahin geschrieben... bitte einmal meinen letzteren Beitrag durchlesen.

Da fällt mir gerade ein Spruch ein, von der Bundeswehr...

"Tausche Uffz-Klappen gegen Gehirn"

könnte man ja mit 1000 Watt RMS machen Mr. Green

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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 10:47 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Klarer Fall von lernresistens?!?
Entweder willst du meinen Beitrag nicht verstehen oder, ich werds dir verzeihen können, du kannst es nicht.
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hotw
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BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2007 11:02 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Er wird's nie kappieren! Würde mich echt interessieren welchen Schulabschluß man mit dieser Mathefähigkeit bekommt.

So langsam glaub ich er kann Mathe nur führt er uns hier übelst an der Nase rum....

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Greets da Fux

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CabDriver
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2007 10:27 am    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Ich war zwar auf einer Hauptschule... aber später über ein Gymnasiumabschluss hatte ich es letzt endlich geschafft sogar einen Matheschein mir zu erarbeiten. Wer von euch hat denn überhaupt die Voraussetzung dafür?

Ich habe hier keine Rechnung angestellt...ich weiß auch garnicht wo ihr hier eine Rechnung von mir seht.

Aber ich merke schon, dass gewisse "Gruppen" hier sind - wo einfach vom "Gruppenmitglied" nachgeplappert wird, um ihn nicht in den Rücken zufallen.
Klar... würd ich auch machen, wenn ich erstens keine Bildung habe und zweitens keine eigene Meinung...

Naja...ich kann mich hier echt amüsieren, über irgendwelche Popokriecher die hier den "Master of Soundmusic-Anlagenspezi" in den Popo kriechen. Nun ja, ich habe wohl einen ziemlich schwarzen Humor... könnte glatt n Engländer sein...

aber gott sei es gedankt bin ich es nicht Mr. Green

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hotw
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2007 1:21 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Matheschein im ABI? Also hier ist das ein Hauptfach! Und in den Popo kriecht hier niemand. Es glauben Dir nur nicht alle Deine hanebüchenen Theorien...
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Letz_Fetz
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2007 1:33 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Also ich versuchs noch einmal einfach zu erklären:
Also 13% der Unfälle werden von betrunkenen Verursacht. Mag stimmen, allerdings sind viel weniger Autofahrer betrunken unterwegs, als nüchterne.
Um Vergleichen zu können müsste man nun alle Autofahrer, die unter alkoholeinfluss Auto fahren, zählen und dort die prozentuale Anzahl der Unfälle ausrechnen. Dann nimmt man alle nüchternen Autofahrer und errechnet deren Unfallquote. Diese beiden Zahlen darf man dann miteinander vergleichen.
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CabDriver
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2007 4:46 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Mit euch möchte ich gerne Verträge machen...ihr könnt wohl nicht alles konzentriert lesen, woah?

Lest euch einfach mal diesen Beitrag von mir durch:

Verfasst am: Fr Aug 17, 2007 5:51 pm


Rolling Eyes

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shattered_dream
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BeitragVerfasst am: Mo Aug 20, 2007 5:12 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Hmmm un alles aus???
Schade hab mir grad mal alles durchgelesen und fand so einiges an Meinungsäußerungen grad zum Thema LKW Fahrer Betrunkensein und Unfallstatistik sehr sehr lustich... Interessante Meinungen werden hier vertreten *G*
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Sacki
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BeitragVerfasst am: Mo Aug 20, 2007 10:20 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

CabDriver hat folgendes geschrieben:
Mit euch möchte ich gerne Verträge machen...ihr könnt wohl nicht alles konzentriert lesen, woah?

Lest euch einfach mal diesen Beitrag von mir durch:

Verfasst am: Fr Aug 17, 2007 5:51 pm


Rolling Eyes


Rolling Eyes

Entschuldige bitte, aber wenn Du schreibst es bauen mehr normale fahrer unfälle als ALkfahrer, stimmt das ja auch. Legitimiert aber keineswegs den genuss von Alkohol Vor Fahrtantritt, oder wärend der fahrt wieso?

Weil statistisch gesehen ein Alkoholisierter Autofahrer mehr unfälle baut als ein nicht alkoholisierter Autofahrer. LetzFetz wirds dir gerne ausrechnen bzw. hats schon. Die Quote liegt bei 8:1.

und da ich immer ein freund von Quoten bin setz ich hier 20€ gegen 10€ das du im unrecht sein wirst mit der aussagen das Alkis weniger unfälle bauen. In der gesamtmasse vielleicht, aber nicht in der separierten Statistik: die wievielte Alkoholfahrt endet auch mit einem Unfall!

und eins muss man AudioDestination lassen.

der beste Post in diesem Topic Laughing

Grüße

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Heinerich, 21.8.2007
...Von hinten wie Schneewitchen und von vorn wie Mensch ärgere dich nicht...
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BeitragVerfasst am: Di Aug 21, 2007 6:53 am    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Hi Chris
mehr ist mir einfach dazu nicht mehr eingefallen. und du kennst ja mittlerweile auch einige meiner krusen Gedankengänge...

Netter Gruß aus Borken
Andy

PS Mir ist da mit Statstiken nicht wirklich geholfen, habe schon vor langer Zeit einen sehr geliebten Menschen verloren, weil ein anderer nach Alkoholgenuss halt ne komplette Straßenbahnhaltestelle abgeräumt hat und das mittags um 13 Uhr...

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Sacki
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BeitragVerfasst am: Di Aug 21, 2007 3:18 pm    Titel: Re: 0,0 promillegrenze für Fahranfänger bis 21

Audio-Destination hat folgendes geschrieben:
Hi Chris
mehr ist mir einfach dazu nicht mehr eingefallen. und du kennst ja mittlerweile auch einige meiner krusen Gedankengänge...

Netter Gruß aus Borken
Andy

PS Mir ist da mit Statstiken nicht wirklich geholfen, habe schon vor langer Zeit einen sehr geliebten Menschen verloren, weil ein anderer nach Alkoholgenuss halt ne komplette Straßenbahnhaltestelle abgeräumt hat und das mittags um 13 Uhr...


Hallo,
du hast genau das richtige gesagt Smile

das PS trübt das natürlich , aber im grunde gehört allein schon aus diesem Grund das Thema Alkohol und Straßenverkehr absolut getrennt.

Fahrfehler passieren, nobody ist perfekt. Aber vermeidbare Fehler zu begehen ist schlicht und ergreifend dumm und dabei bleibe ich.

Natürlich gebe ich zu auch unter Alkoholeinfluss mal am steuer gesessen zu sein. Aber diesen fehler begehe ich kein 2. mal.

Sacki

PS:

der sogar von Stuttgart nach Rutesheim läuft wenns sein muss. (25km fussmarsch! 4km 15% berg )

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